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Die NIE in Spanien beantragen: Der erste Schritt für Ihre erfolgreiche Auswanderung

  • marco-preuschoff
  • 5. Mai
  • 5 Min. Lesezeit

Wer in Spanien leben, arbeiten oder investieren möchte, kommt um sie nicht herum: die NIE (Número de Identidad de Extranjero). Umgangssprachlich wird oft von der „NIE-Nummer“ oder „weißen NIE“ gesprochen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Bedeutung, Beantragung und Nutzung der NIE – und wie Sie sich dabei wertvolle Zeit und Nerven sparen können.

 

 

Was genau ist die NIE?

 

Die NIE ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer, die in Spanien rechtsverbindlich Handlungen vornehmen wollen oder müssen. Ohne diese Nummer sind viele Schritte schlicht unmöglich. Darüber hinaus fungiert die NIE auch als Steuernummer. Die NIE begleitet Sie durch sämtliche Behördenvorgänge und private wie geschäftliche Transaktionen.

 


Was ist der Unterschied zwischen der weißen NIE und grünen NIE?

 

In Spanien wird oft zwischen der sogenannten „weißen NIE“ und der „grünen NIE“ unterschieden:

 

  • Die „weiße NIE“ ist das einfache Dokument, das lediglich die persönliche Identifikationsnummer bestätigt. Es handelt sich dabei nur um eine Registrierungsnummer, welche nichts mit dem Aufenthalt zu tun hat.

  • Die „grüne NIE“ hingegen bezieht sich auf die Residencia (spanischer Aufenthaltsstatus für EU-Bürger). Diese ist ebenfalls verpflichtend, wenn man beabsichtigt in Spanien zu leben. Bei der Residencia werden EU-Bürger in das Ausländerregister eingetragen. Diese Beantragung ist allerdings deutlich aufwändiger als bei der „weißen NIE“, da man hierbei Nachweise über die berufliche oder wirtschaftliche Situation oder alternativ finanzielle Mittel sowie eine Krankenversicherung vorweisen muss.

 


NIE und Residencia in Spanien beantragen
Der Unterschied zwischen der "weißen NIE" (links) und der "grünen NIE" (rechts)


Löst eine NIE direkt eine steuerliche Ansässigkeit aus?

 

Nein, die Zuteilung einer NIE bedeutet nicht automatisch, dass Sie steuerlich in Spanien ansässig sind. Die NIE ist zunächst nur eine Nummer, die Ausländer für verschiedene rechtliche und wirtschaftliche Vorgänge benötigen. Durch den Besitz einer NIE können Sie grundsätzlich weiterhin in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bleiben.

 

Eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien entsteht erst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (DBA DE-ES Art. 4), zum Beispiel:

 

  • Ihr Lebensmittelpunkt verlagert sich durch ihre familiären, beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen nach Spanien.

  • Sie halten sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien auf.

 

 

Wer benötigt die NIE und ab wann?

 

Für 90 Tage gelten Sie in Spanien als Tourist. Möchten Sie länger bleiben, müssen Sie die NIE beantragen (auch als EU-Bürger). Darüber hinaus benötigen Sie die NIE gezwungener Maßen zeitnah aus nachfolgenden Gründen, wenn Sie Ihr neues Leben in Spanien beginnen möchten.

 

Typische Situationen, in denen eine NIE benötigt wird:

 

  • Kauf einer Immobilie (auch als Nicht-Resident)

  • Eröffnung eines Bankkontos

  • Kauf eines Fahrzeugs

  • Import eines Fahrzeugs

  • Anmeldung als Selbstständiger (Autónomo)

  • Gründung einer S.L. (vergleichbar mit GmbH)

  • Abschluss von Arbeitsverträgen

  • Registrierung für Steuern

  • Abschluss von Versicherungen

  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Internet, Handy usw.)

  • Beantragung eines Residentenstatus

 

Ob privat oder beruflich, die NIE ist der Schlüssel zu allen administrativen Prozessen in Spanien.

 


Wie und wo beantragt man die NIE?

 

  1. Persönlich in Spanien

 

Wenn Sie beabsichtigen, nach Spanien umzuziehen, sind folgende Behörden vor Ort in der Gemeinde für Sie zuständig:

 

  • Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería)

  • Nationalpolizei (mit Ausländerabteilung)

 

Die Beantragung erfolgt vor Ort persönlich. Falls Sie über keine Spanisch-Kenntnisse verfügen, ist es empfehlenswert, sich von einem Übersetzer bzw. Dienstleister begleiten zu lassen. Gerne begleiten wir Sie an verschiedenen Standorten Spaniens. Zum Beispiel: Gran Canaria, Fuerteventura, Mallorca usw. Schreiben Sie uns gerne an.

 

Wichtig: Die Online-Terminbuchung funktioniert in der Regel nur mit einer spanischen IP-Adresse (aus dem deutschen Internet heraus, ist das Portal meistens nicht zu öffnen). Darüber hinaus benötigen Sie eine spanische Telefonnummer, um die Terminbuchung zu bestätigen. Je nach Provinz sind die Termine oft im Voraus über Wochen ausgebucht. Daher empfehle ich eine frühzeitige Planung bzw. Beauftragung der NIE.

 

 

2.     Persönlich in Deutschland

 

Alternativ kann die NIE auch bei einem spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden. Diese Möglichkeit eignet sich jedoch nur für Nicht-Residenten, die keine Absicht haben, in Spanien dauerhaft zu leben. Diese Situation ist meistens gegeben, wenn Sie sich in Spanien eine Immobilie für Ferienzwecke oder als Kapitalanlage erwerben möchte. Ein weiterer Grund könnte sein, dass Sie mit Ihrer unternehmerischen Aktivität nach Spanien expandieren möchten. Dazu benötigen Sie ebenfalls eine NIE, um zum Beispiel eine NIF zu erhalten.

 

 

3.     Per Vollmacht

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine NIE durch einen Dienstleister per Vollmacht zu beauftragen. Für diesen Prozess wird eine spanisch-deutsche Vollmacht genutzt, die Sie persönlich bei einem deutschen Notar unterschreiben und beglaubigen lassen können. Des Weiteren wird für die Anerkennung der notariellen Vollmacht in Spanien, eine Apostille vom deutschen Landgericht benötigt (kann über den deutschen Notar beantragt werden). Anschließend wird die notarielle Vollmacht im Original an den Dienstleister versendet, damit dieser alle Tätigkeiten übernehmen kann. Dieser Prozess ist sehr unkompliziert und ein Standard-Vorgang.

 

Hinweis: Gerne übernehmen wir diese Tätigkeiten bei Bedarf für Sie, sodass Sie direkt zum Beginn in Spanien eine NIE besitzen und somit alle Tätigkeiten unmittelbar beginnen können. Sie müssen lediglich unsere vom Rechtsanwalt erstellte Vollmacht unterschreiben und uns zusenden.

 


Welche Unterlagen benötigt man für die Beantragung der NIE?

 

Alle Dokumente werden als Kopie und im Original benötigt.

 

  • Antragsformular EX-15 (korrekt und vollständig ausgefüllt)

  • Modelo 790 mit einem generierten Barcode

  • Einzahlungsnachweis der Gebühr in Höhe von 9,84 € bei einer spanischen Bank

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

  • Internationale Geburtsurkunde bei Kindern

  • Schriftlicher Beweis für die Beantragung (Motivo): Berufliche, soziale oder wirtschaftliche Interessen in Spanien. Zum Beispiel: Immobilien-Exposé oder Arras-Vertrag, Mietvertrag, Gründungsvorhaben, Schulanmeldung etc.

 

Voraussetzungen für die Beantragung der NIE: EX-15 Formular und Modelo 790
Formular EX-15 (links) und Modelo 790 (rechts) zur Beantragung der NIE in Spanien

 

Praxisbeispiele, warum die NIE so wichtig ist:

 

Immobilienkauf:

Eine Familie hatte bereits ein schönes Haus zu einem super Preis auf Teneriffa gefunden. Der Verkäufer war an einem schnellen Verkauf interessiert. Da die NIE jedoch fehlte, konnte der Kaufvertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Ein anderer Interessent, der die NIE schon besaß, erhielt den Zuschlag.

Fazit: Ohne NIE können weder Kaufverträge unterzeichnet noch Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden. In einem dynamischen Immobilienmarkt bedeutet das ein enormer Zeitverlust.

 

Selbstständigkeit:

Ein anderer Fall betraf einen Online-Unternehmer, der seine Selbstständigkeit in Deutschland abmeldete, um auf Fuerteventura neu zu starten. Ohne eine gültige NIE konnte er sich jedoch nicht als Autónomo (Selbstständiger) registrieren, keine Rechnungen schreiben und kein Bankkonto eröffnen.

Fazit: Die fehlende NIE führte zu mehreren Wochen Verzögerung, finanziellen Einbußen und organisatorischen Stress.

 

Empfehlung:

Planen Sie die Beantragung der NIE so früh wie möglich. Idealerweise noch bevor Sie nach Spanien auswandern, um direkt in Spanien handlungsfähig und flexibel zu sein.

 

 

Möchten Sie Ihre NIE beantragen?

 

Gerne unterstützen wir Sie im Prozess. Sowohl bei den Antragsformularen, bei der Einzahlung, bei der Ausstellung eines Antragsgrundes usw. Entweder per Vollmacht, fernmündlich oder bei der persönlichen Begleitung an verschiedenen Standorten Spaniens.

 

Nehmen Sie einfach Verbindung auf. Per Mail oder per kostenlosem Erstgespräch.

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