top of page

Selbstständig werden in Spanien: Autónomo werden einfach erklärt

marco-preuschoff
vor 7 Tagen
10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Du möchtest Autónomo in Spanien werden? Erfahre alles zu Anmeldung, Kosten, Steuern, Sozialversicherung, NIE, IVA/IGIC und Autónomo vs. S.L.


Marco Preuschoff als Wegzugs- und Niederlassungsexperte im Hotel Botanico***** auf Teneriffa
Marco Preuschoff als Wegzugs- und Niederlassungsexperte im Hotel Botanico***** auf Teneriffa

  1. Was ist ein Autónomo in Spanien?


Wer in Spanien selbstständig arbeiten möchte, stößt sehr schnell auf den Begriff Autónomo. Damit bezeichnet das spanische Recht grundsätzlich eine natürliche Person, die eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit regelmäßig, persönlich, unmittelbar und auf eigene Rechnung ausübt. Entscheidend ist dabei, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen der Organisation und Weisungsbefugnis eines Arbeitgebers ausgeübt wird. Der Autónomo ist damit vereinfacht gesagt das spanische Pendant zum selbstständig tätigen Einzelunternehmer oder Freiberufler in Deutschland.


Der Begriff beschreibt dabei keine eigene Gesellschaftsform wie etwa die spanische Sociedad Limitada (S.L.). Der Autónomo übt seine Tätigkeit als natürliche Person aus. Eine rechtlich eigenständige Kapitalgesellschaft wird dadurch nicht gegründet.



  1. Für wen eignet sich der Autónomo?


Der Autónomo eignet sich für zahlreiche Formen der selbstständigen Tätigkeit in Spanien, beispielsweise für Berater, Freelancer, Coaches, Entwickler, Designer, Händler oder Handwerker. Auch die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich.

Besonders interessant ist diese Form für Personen, die allein tätig sind und für ihre Tätigkeit zunächst keine eigene Kapitalgesellschaft benötigen.


Für Deutsche, die bereits vor ihrem Umzug nach Spanien selbstständig sind, sollte allerdings zusätzlich geprüft werden, welche steuerlichen Folgen die Verlagerung der bestehenden Tätigkeit nach Spanien auslöst. Die Anmeldung als Autónomo in Spanien beantwortet nicht automatisch die Frage, was mit der bisherigen Selbstständigkeit in Deutschland geschieht. Mehr dazu in Punkt 10.



  1. Welche Voraussetzungen gelten für Deutsche, die Autónomo werden möchten?


Als deutscher Staatsangehöriger kannst du aufgrund der EU-Freizügigkeit grundsätzlich ohne gesonderte Arbeitserlaubnis eine selbstständige Tätigkeit in Spanien aufnehmen.


a) Konkrete Vorbereitungsmaßnahmen

Für die Anmeldung und den laufenden Geschäftsbetrieb als Autónomo sollten insbesondere folgende Punkte vorbereitet werden:


  • NIE-Nummer: Die spanische Ausländeridentifikationsnummer wird für zahlreiche behördliche, steuerliche und geschäftliche Vorgänge benötigt. Mehr dazu im ausführlichen Blog-Beitrag.

  • Adresse in Spanien: Für die Anmeldungen muss geklärt sein, welche spanische Anschrift gegenüber den Behörden angegeben wird und von wo aus die Tätigkeit ausgeübt wird.

  • Bankverbindung: Eine ES-IBAN ist grundsätzlich als Bankverbindung erforderlich, um die Abbuchung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (IVA / IGIC) und Sozialversicherung (Seguridad Social) sicherzustellen.

  • Telefonnummer: Eine spanische Telefonnummer als Kontakt ist grundsätzlich gegenüber der Finanzbehörde, der Sozialversicherung und oftmals auch bei Banken notwendig.

  • Digitales Zertifikat: Das Certificado Digital ermöglicht die elektronische Identifikation gegenüber spanischen Behörden und erleichtert zahlreiche Verwaltungsverfahren und steuerliche Vorgänge, die als Autónomo erforderlich sind.


b) Weitere Voraussetzungen

Abhängig vom Geschäftsmodell können zusätzliche Registrierungen oder Genehmigungen erforderlich sein. Das kann beispielsweise bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten, eigenen Mitarbeitern, Geschäftsräumen, der Anerkennung von Berufsqualifikationen oder bestimmten regulierten Berufen der Fall sein.


c) Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung

Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen insbesondere die erforderliche steuerliche Registrierung und die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung erfolgen. Dabei wird die ausgeübte Tätigkeit steuerlich und gegebenenfalls sozialversicherungsrechtlich einer entsprechenden Tätigkeitsklassifikation zugeordnet.



  1. Wie meldet man sich als Autónomo in Spanien an?


Die Anmeldung erfolgt im Wesentlichen bei zwei Behörden:


  • der spanischen Finanzverwaltung (Agencia Tributaria) und

  • der Sozialversicherung (Tesorería General de la Seguridad Social).


 

a) Steuerliche Anmeldung

Zunächst muss die selbstständige Tätigkeit bei der Agencia Tributaria angemeldet werden. Hierfür wird grundsätzlich das Modelo 036/037 verwendet.


Dabei werden unter anderem Beginn und Art der Tätigkeit sowie die daraus resultierenden steuerlichen Pflichten angegeben. Außerdem erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden IAE-Tätigkeitsschlüssel.


Natürliche Personen sind grundsätzlich von der Zahlung des Impuesto sobre Actividades Económicas (IAE) befreit. Die Zuordnung der Tätigkeit zum entsprechenden IAE-Bereich bleibt dennoch erforderlich.

 

b) Anmeldung bei der Sozialversicherung

Zusätzlich erfolgt die Anmeldung als Selbstständiger bei der spanischen Sozialversicherung. Der Autónomo wird dabei grundsätzlich dem Régimen Especial de Trabajadores por Cuenta Propia o Autónomos (RETA) zugeordnet.


Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und kann bis zu 60 Kalendertage im Voraus vorgenommen werden.


Dabei müssen unter anderem der Beginn und die Art der Tätigkeit sowie die voraussichtlichen Nettoeinkünfte angegeben werden. Wer noch keine spanische Sozialversicherungsnummer (NUSS) besitzt, benötigt auch diese.


Die Anmeldung kann grundsätzlich elektronisch über das Portal der spanischen Sozialversicherung vorgenommen werden.

 

c) Weitere Registrierungen prüfen

Je nach Tätigkeit können zusätzliche Anmeldungen notwendig sein. Bei bestimmten Geschäften innerhalb der Europäischen Union kann beispielsweise eine Registrierung im Registro de Operadores Intracomunitarios (ROI) erforderlich sein, um z. B. eine NIF-IVA (europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu erhalten.


Auf den Kanarischen Inseln müssen außerdem die Besonderheiten des IGIC berücksichtigt werden. Die entsprechenden steuerlichen Pflichten behandeln wir im Abschnitt zu den Steuern.



  1. Was kostet ein Autónomo in Spanien?


Um sich als Autónomo anzumelden, ist kein Gründungskapital erforderlich wie bei einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.). Einer der wichtigsten laufenden Kostenpunkte ist der monatliche Beitrag zur spanischen Sozialversicherung, die sogenannte cuota de autónomos. Das Beitragssystem richtet sich grundsätzlich nach den maßgeblichen Nettoeinkünften des Selbstständigen.

 

a) Einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge

Bei der Anmeldung werden zunächst die voraussichtlichen Nettoeinkünfte angegeben. Anhand dieser wird der Autónomo einer Einkommensstufe zugeordnet, innerhalb derer eine entsprechende Beitragsbemessungsgrundlage gewählt wird.


Verändert sich das erwartete Einkommen, kann die Beitragsgrundlage angepasst werden. Nach Vorliegen der tatsächlichen Einkommensdaten kann anschließend eine Regularisierung der Beiträge erfolgen.

 

b) Reduzierte Beiträge für neue Autónomos

Wer erstmals eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt oder während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums zuvor nicht im RETA angemeldet war, kann unter bestimmten Voraussetzungen von einer reduzierten Beitragsregelung profitieren.


Diese gilt grundsätzlich zunächst für zwölf Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere zwölf Monate verlängert werden. Die konkrete Höhe der Vergünstigung sollte für das jeweilige Jahr geprüft werden. Die häufig genannte reduzierte Cuota beträgt ca. 80 Euro.

 

c) Buchhaltungskosten

Neben der Sozialversicherung müssen insbesondere Steuern sowie gegebenenfalls Kosten für Buchhaltung und steuerliche Betreuung berücksichtigt werden. Die tatsächlichen monatlichen Kosten eines Autónomo hängen daher wesentlich von Einkommen, Tätigkeit und persönlicher Situation ab.



  1. Welche Steuern zahlt ein Autónomo in Spanien?


Welche Steuern ein Autónomo zahlen und welche Erklärungen er abgeben muss, hängt von seiner Tätigkeit, seinem steuerlichen Wohnsitz innerhalb Spaniens und seinen Kunden ab.

 

a) Einkommensteuer (IRPF)

Da der Autónomo als natürliche Person tätig ist, unterliegen die Gewinne aus seiner selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich der spanischen Einkommensteuer, dem Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF).


Besteuert wird grundsätzlich der steuerlich ermittelte Gewinn und nicht der Umsatz. Betrieblich veranlasste und steuerlich abzugsfähige Aufwendungen können bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Der IRPF ist progressiv ausgestaltet und besteht aus einem staatlichen und einem regionalen Teil. Die tatsächliche Belastung kann deshalb auch davon abhängen, in welcher Autonomen Gemeinschaft der Steuerpflichtige in Spanien ansässig ist.


Viele Selbstständige leisten außerdem Vorauszahlungen auf ihre Einkommensteuer, grundsätzlich über das Modelo 130, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

b) Beckham Law

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, auch als Autónomo das Beckham Law anzuwenden, um erhebliche Steuervorteile zu genießen. Mehr dazu kannst du im einem gesonderten Blog-Beitrag nachlesen.

 

c) Umsatzsteuer (IVA)

Auf dem spanischen Festland und den Balearen unterliegen viele selbstständige Tätigkeiten der spanischen Umsatzsteuer (IVA).


Der Autónomo stellt seinen Kunden grundsätzlich die entsprechende Umsatzsteuer in Rechnung und führt die Zahllast an die Agencia Tributaria ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann gleichzeitig die betriebliche Vorsteuer berücksichtigt werden.

Für die laufende IVA-Erklärung wird grundsätzlich das Modelo 303 verwendet.


Nicht jede Tätigkeit unterliegt jedoch in gleicher Weise der IVA. Es bestehen unter anderem Steuerbefreiungen und Sonderregelungen.

 

d) Besonderheit Kanaren: IGIC statt IVA

Auf den Kanarischen Inseln gilt grundsätzlich nicht die IVA, sondern das Impuesto General Indirecto Canario (IGIC).


Das IGIC besitzt eigene Steuersätze, Befreiungen und Erklärungspflichten. Bei Aufnahme einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit kann insbesondere eine Anmeldung bei der Agencia Tributaria Canaria über das Modelo 400 erforderlich sein. Für die laufende Selbstveranlagung wird im allgemeinen IGIC-System grundsätzlich das Modelo 420 verwendet.


Damit unterscheiden sich die steuerlichen Formalitäten eines Autónomo auf Gran Canaria, Teneriffa oder anderen Kanarischen Inseln in diesem wichtigen Punkt von denen eines Autónomo auf dem spanischen Festland oder den Balearen.


e) Kunden in Deutschland und anderen EU-Staaten

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn der Autónomo weiterhin Kunden in Deutschland oder anderen Staaten betreut.


Bei bestimmten innergemeinschaftlichen Umsätzen kann eine Registrierung im Registro de Operadores Intracomunitarios (ROI) erforderlich sein. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen können außerdem besondere Regelungen zum Leistungsort und zur Steuerschuldnerschaft, insbesondere das Reverse-Charge-Verfahren, zur Anwendung kommen.


Für auf den Kanarischen Inseln ansässige Unternehmer ist die Einordnung gesondert vorzunehmen, da die Kanaren nicht zum Mehrwertsteuergebiet der Europäischen Union gehören. Gerade bei deutschen oder internationalen Kunden sollte daher bereits vor Ausstellung der ersten Rechnung geklärt werden, ob IVA, IGIC oder eine grenzüberschreitende Regelung zur Anwendung kommt.



  1. Welche Vorteile hat der Autónomo in Spanien?


Der Autónomo bietet insbesondere für Einzelpersonen und Dienstleister einen vergleichsweise einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit.

 

a) Einfache Gründung

Es muss keine eigene Gesellschaft gegründet werden. Notar und Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister sind grundsätzlich nicht erforderlich. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung kann weitgehend elektronisch erfolgen.

 

b) Kein Stammkapital erforderlich

Für den Autónomo ist kein Stammkapital erforderlich. Bei einer S.L. sind grundsätzlich 3.000 Euro Stammeinlage vorgesehen.

 

c) Weniger Verwaltungsaufwand

Die laufenden Buchführungs- und Erklärungspflichten sind grundsätzlich weniger umfangreich als bei einer S.L. Insbesondere bestehen keine vergleichbaren gesellschaftsrechtlichen Jahresabschluss- und Registerpflichten.

 

d) Vergünstigungen für neue Autónomos

Neue Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, dem „Tarifa Plana“ profitieren. Die jeweils geltenden Voraussetzungen und Beitragshöhen sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung geprüft werden.



  1. Welche Nachteile hat der Autónomo?


Den Vorteilen stehen insbesondere die persönliche Haftung, laufende Sozialversicherungsbeiträge und die progressive Einkommensteuer gegenüber.

 

a) Persönliche Haftung

Der Autónomo ist keine eigenständige juristische Person. Für betriebliche Verbindlichkeiten kann deshalb grundsätzlich auch das Privatvermögen des Selbstständigen herangezogen werden.

 

b) Laufende Sozialversicherungsbeiträge

Autónomos unterliegen grundsätzlich dem spanischen Sozialversicherungssystem für Selbstständige (RETA). Dadurch entstehen laufende Beiträge, deren Höhe sich grundsätzlich nach den maßgeblichen Nettoeinkünften richtet.

 

c) Progressive Einkommensteuer

Die Gewinne des Autónomo unterliegen grundsätzlich der persönlichen Einkommensteuer (IRPF). Da diese progressiv ausgestaltet ist, können bei höheren Einkünften entsprechend höhere Grenzsteuersätze erreicht werden. Der konkrete Tarif hängt zudem teilweise von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft ab, da Spanien steuerlich gesehen kein einheitliches Land ist.

 

d) Keine eigenständige Unternehmensstruktur

Beim Autónomo sind Unternehmer und Unternehmen nicht voneinander getrennt. Wer später weitere Gesellschafter oder Investoren aufnehmen oder ein stärker von der eigenen Person getrenntes Unternehmen aufbauen möchte, kann mit einer S.L. flexibler aufgestellt sein.



  1. Autónomo oder S.L. – was ist besser?


Ob die Tätigkeit als Autónomo oder die Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.) sinnvoller ist, lässt sich nicht allein anhand des Umsatzes oder Gewinns entscheiden. Beide Strukturen unterscheiden sich insbesondere bei Haftung, Besteuerung, Verwaltungsaufwand und unternehmerischen Möglichkeiten.



Autónomo

Sociedad Limitada (S.L.)

Rechtsform

Tätigkeit als natürliche Person

Eigenständige Kapitalgesellschaft

Gründung

Grundsätzlich nur zwei "Anmeldungen"

Notarielle Gründung und Handelsregister

Stammkapital

Nicht erforderlich

Einlage von 3.000 €

Haftung

Grundsätzlich auch mit Privatvermögen

Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen bzw. Stammeinlage

Besteuerung

Gewinn unterliegt der progressiven Einkommensteuer (IRPF)

Gewinn der Gesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer

Verwaltung

Buchhaltung und Quartalsmeldungen

Buchführungs-, Jahresabschluss- und Registerpflichten

Gesellschafter

Keine Beteiligung an der Person des Autónomo möglich

Aufnahme weiterer Gesellschafter möglich

Geeignet für

Einzelpersonen und kleinere Strukturen

Unternehmen mit höheren Haftungsrisiken oder wachsender Unternehmensstruktur

 

a) Wann kann der Autónomo sinnvoll sein?

Der Autónomo kann insbesondere sinnvoll sein, wenn du deine Tätigkeit allein ausübst, keine größeren Haftungsrisiken bestehen und du zunächst keine eigene Gesellschaftsstruktur benötigst. Die Gründung und laufende Verwaltung sind grundsätzlich einfacher als bei einer S.L.


b) Wann kann eine S.L. sinnvoll sein?

Eine S.L. kann insbesondere interessanter werden, wenn die Tätigkeit mit größeren wirtschaftlichen oder haftungsrechtlichen Risiken verbunden ist, weitere Gesellschafter beteiligt werden sollen oder Gewinne teilweise im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden sollen.


Auch steuerlich kann eine S.L. bei höheren Gewinnen interessant werden. Für einen belastbaren Vergleich müssen unter anderem die persönliche Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Geschäftsführervergütung, Gewinnausschüttungen, Sozialversicherung und die geplante Verwendung der Gewinne berücksichtigt werden.


Gerade bei einem Umzug von Deutschland nach Spanien sollte außerdem nicht nur die zukünftige spanische Rechtsform betrachtet werden. Besteht bereits ein Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland, können durch den Wegzug zusätzliche steuerliche Fragen entstehen.



  1. Bereits in Deutschland selbstständig? Das solltest du vor dem Wegzug beachten


Wer bereits in Deutschland selbstständig tätig ist und seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagert, sollte nicht einfach nur einen Autónomo in Spanien anmelden. Zusätzlich muss geprüft werden, welche steuerlichen Folgen der Wegzug für die bisherige Tätigkeit in Deutschland hat.

 

a) Was passiert mit der deutschen Selbstständigkeit?

Zunächst sollte geklärt werden, ob die bisherige Tätigkeit in Deutschland beendet, nach Spanien verlagert oder teilweise in Deutschland fortgeführt wird.

Entscheidend ist dabei nicht allein, wo die Kunden sitzen. Auch der Ort, von dem aus die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, vorhandene Geschäftsräume, Mitarbeiter und weitere betriebliche Strukturen können für die steuerliche Einordnung relevant sein.

 

b) Betriebsstätte und Besteuerungsrecht prüfen

Wer nach Spanien zieht, aber weiterhin betriebliche Strukturen in Deutschland unterhält, kann auch nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob weiterhin eine Betriebsstätte in Deutschland besteht und welchem Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Unternehmensgewinne zusteht.

 

c) Mögliche Entstrickungsbesteuerung beachten

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Wirtschaftsgüter oder Funktionen eines bestehenden deutschen Betriebs durch den Umzug nach Spanien verlagert werden.

Verliert oder beschränkt Deutschland dadurch sein Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Wirtschaftsgüter, können sogenannte Entstrickungsregelungen relevant werden. Dadurch werden materielle und immaterielle Vermögenswerte bewertet und steuerlich betrachtet.

 

d) Deutsche GmbH oder Unternehmensbeteiligungen gesondert prüfen

Besteht neben der persönlichen Selbstständigkeit eine deutsche GmbH oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, müssen weitere Themen berücksichtigt werden.

Eine entscheidende steuerliche Implikation, die in der Praxis oft relevant wird, ist die Wegzugsbesteuerung oder der Ort der Geschäftsleitung, von welchem Staat aus die unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden.

 

e) Umsatzsteuer und IGIC neu einordnen

Auch die umsatzsteuerliche Behandlung kann sich durch den Umzug verändern. Wer seine Tätigkeit künftig von Spanien aus ausübt, aber weiterhin deutsche oder internationale Kunden betreut, sollte deshalb prüfen, wie zukünftige Rechnungen steuerlich zu behandeln sind.


Auf den Kanarischen Inseln kommt zusätzlich die Besonderheit hinzu, dass dort grundsätzlich IGIC statt IVA gilt. Leistungen zwischen den Kanaren, Deutschland, dem spanischen Festland und anderen EU-Staaten müssen daher gesondert eingeordnet werden.


Gerade bei einer bereits bestehenden Selbstständigkeit sollte der steuerliche Wechsel von Deutschland nach Spanien deshalb möglichst vor dem tatsächlichen Umzug geplant werden. Eine spanische Autónomo-Anmeldung allein löst nicht automatisch die steuerlichen Folgen auf deutscher Seite.



  1. Fazit: Selbstständig werden in Spanien


Der Autónomo bietet einen vergleichsweise einfachen Weg, um in Spanien eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Gerade für Einzelpersonen, Freelancer und Dienstleister kann diese Form eine passende Alternative zur Gründung einer eigenen Gesellschaft sein.


Die Anmeldung allein sollte jedoch nicht im Mittelpunkt stehen. Entscheidend ist, die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und unternehmerischen Folgen der Selbstständigkeit von Beginn an richtig einzuordnen.


Das gilt besonders, wenn du bereits in Deutschland selbstständig bist und deinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagern möchtest. In diesem Fall müssen die deutsche und die spanische Seite gemeinsam betrachtet werden. Themen wie Betriebsstätten, Wegzugsbesteuerung, Entstrickungsbesteuerung, bestehende Gesellschaften, Ort der Geschäftsleitung sollten genau geprüft werden.


Ob der Autónomo oder eine S.L. für dich die richtige Struktur ist, hängt deshalb immer von deiner individuellen Situation und deiner weiteren unternehmerischen Planung ab.

Wenn du deinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlagern und dort selbstständig oder unternehmerisch tätig werden möchtest, unterstütze ich dich dabei, die notwendigen Schritte auf deutscher und spanischer Seite zu strukturieren und mit den jeweils erforderlichen Fachstellen zu koordinieren.


Wenn du dich als Autónomo in Spanien anmelden möchtest, kannst du gerne Kontakt zu uns aufnehmen oder ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren, um das Vorhaben zu besprechen.


 
 
bottom of page